Kircheneintritt

Die Kirche ist eine Gemeinschaft aus Gläubigen, die sich bewusst als Mitglieder zu dieser Gemeinschaft halten.

Alle, die Mitglieder sind, tragen so gemeinsam die Entscheidung und die (finanzielle) Verantwortung welche Menschen hauptamtlich in einer Gemeinde aktiv sind und bezahlt werden können und welche Gebäude die Gemeinde für ihre Angebote zur Verfügung hat, (Kirche, Kindergarten, Gemeindehaus…) und welche Sachmittel für die Arbeitsbereiche zur Verfügung stehen.

Durch die Taufe wird die Mitgliedschaft in der ev-luth. Kirche gegründet. Wenn die Taufe als Kind erlebt wurde, wird diese Entscheidung in der Konfirmation bekräftigt.

Die Taufe als Eintritt in die Gemeinschaft der Gläubigen und damit der Kirche ist auch als Erwachsene möglich.

Wenn Sie der Kirche durch einen Austritt (nur beim Bürgerbüro/Standesamt möglich) für eine Zeit den Rücken zugekehrt haben, ist es jederzeit durch eine einfache Erklärung möglich, wieder in die Kirche einzutreten. Das Formular der Erklärung erhalten Sie im Büro.

In der Regel freut sich der Pastor oder die Pastorin dabei, Sie in einem kurzen Gespräch persönlich kennen zu lernen. Wenn Sie sich per Mail oder Telefon melden, bringt er oder sie das nötige Formular dann mit.

Nach einem Wiedereintritt steht Ihnen dann auch der Weg in das Patenamt wieder offen.

Wenn Sie vor oder zum Wiedereintritt inhaltliche Fragen haben, stehen Pastor oder Pastorin auch für ein längeres Gespräch zur Verfügung.